Merz: Gute-Kita-Gesetz hilft bei der Qualitätsverbesserung und Gebührenfreiheit auch in Hessen

Der sozial- und familienpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Gerhard Merz, hat die heutige Verabschiedung des  Gute-Kita-Gesetzes durch das Bundeskabinett begrüßt.

Merz sagte am Mittwoch in Wiesbaden: „Es ist ein positives Signal an die Länder und an die Kommunen, dass der Bund den Betrieb von Kindertagesstätten zukünftig unterstützt. Die SPD in Hessen wird in Regierungsverantwortung deutlich mehr Landesgeld in die Qualität und in die Gebührenfreiheit investieren, da hilft jegliche Unterstützung durch den Bund. Notwendig ist es aber, dass diese Mittel auf Dauer fließen, damit Qualitätsverbesserungen und Gebührenfreiheit auch bachhaltig mitfinanziert werden.“

Der noch amtierende CDU-Sozialminister habe bisher als einziger Landesminister Widerstand gegen das Gute-Kita-Gesetz geleistet. „Herr Grüttner hat aber nicht überzeugend darlegen können, wie er diesen Widerstand begründet. Das Gute-Kita-Gesetz lässt viele Möglichkeiten, wie die Bundesmittel eingesetzt werden können. Qualitätsverbesserungen durch mehr Personal sind ebenso möglich wie Gebührenreduktion. Daher ist es auch in diesem Fall besser, wenn die schwarzgrüne Landesregierung am 28.Oktober abgelöst wird und Hessen die Chancen nutzen kann, die wir durch die Bundesgelder bekommen“, sagte Merz.

Merkwürdig sei, dass die CDU auf Bundesebene jetzt kritisiere, dass zu wenig für die Qualität, aber zu viel für Gebührenfreiheit getan werde. „Genau diesen Schwerpunkt hat die schwarzgrüne Landesregierung in Hessen gesetzt. Viel Geld für Gebührenreduktion – und das auch noch falsch – und wenig Geld für Qualitätsverbesserung. Hochproblematisch ist, dass die Entlastung zum guten Teil auf Kosten der Kommunen und damit letztendlich auch zu Lasten der Qualität umgesetzt wurde. Man darf aber die beiden wichtigen Punkte nicht gegeneinander ausspielen, beides ist richtig und wichtig und vor allem auch finanzierbar, nicht zuletzt mithilfe des Bundes. Unser hessischer Kita-Gesetzentwurf mit den drei Schwerpunkten Qualitätsverbesserung, Gebührenbefreiung und nachhaltige Finanzierung bietet dafür realitätstaugliche Lösungen“, so Merz abschließend.

 

Zum Hintergrund:

Das Gute-Kita-Gesetz sichert den Ländern bis 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro an Bundesmitteln. Damit können die Mittel in zehn verschiedene Themenfelder fließen, zum Beispiel in die Sprachförderung, in die Förderung der Tagespflege, in Gebührensenkung oder –abschaffung, in die Einführung von Sozialstaffeln oder in die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels.