SPD Fernwald
Manfred Riedl
Anneröder Straße 12
35463 Fernwald
Grüne behandeln Lärmschutz oberflächlich
So einfach geht das also. Vor der Landtagswahl verspricht man etwas, ist man dann gewählt, steht man nicht mehr zu seinem Wort, weil die Rechtsgrundlage aufgrund der Gesetzgebung des Bundes nicht gegeben sei. Als SPD fragen wir uns allerdings, weshalb Tempolimits, z.B. in Bayern, zur Lärmminderung möglich sind, obwohl die Wohnbebauung dort oftmals nicht so dicht an die Autobahn heranreicht, wie das in Steinbach der Fall ist. Gelten dort etwa andere Rechtsgrundlagen als in Hessen?
Übrigens wurden in der Vergangenheit auch bereits Tempolimits in unserer unmittelbaren Umgebung, auf dem Gießener Ring, zwecks Lärmreduzierung angeordnet. Auch der Rückzug auf den Grenzwert von 3 dB (immer wieder gerne als Argument herangezogen), werden wir im hochsensiblen Autobahnabschnitt, mit der nachweislich sehr unebenen Betonfahrbahn, nicht gelten lassen. Studien an der Uni Berlin haben nämlich schon vor Jahren ergeben, dass das menschliche Ohr sehr wohl in der Lage ist, Werte unter 3 dB wahrzunehmen und es dadurch zu einer Entlastung kommt, auch wenn diese gering ist.
In dem jüngsten Presseartikel der Fernwalder Grünen heißt es u.a., dass man dem hessischen Verkehrsminister Al-Wazir die Frage nach konkreten Lärmmessungen gestellt habe und weshalb lediglich Berechnungen vorgenommen wurden. Diese Frage ist bei uns auf Verwunderung gestoßen - wahrscheinlich auch bei Herrn Al-Wazir. Denn wer sich nur etwas intensiver mit Lärmschutz an Verkehrswegen beschäftigt, sollte wissen, dass konkrete Lärmmessungen keine aussagefähigen Ergebnisse liefern können. Zu welchen Uhrzeiten und bei welchen Witterungsbedingungen (z.B. Windrichtung und –stärke, Regen, Nebel, Schnee) soll gemessen werden. Die aufgeworfene Frage an den Verkehrsminister ist also schlichtweg überflüssig und zeugt eindeutig davon, dass man sich im grünen Lager nur oberflächlich mit dem Thema auseinandergesetzt hat. Bevor man jetzt wieder von erneuten Nackenstichen seitens der SPD in Richtung Grüne spricht, sollten sich die Verantwortlichen von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Thema intensiver beschäftigen. Frau Habermann steht es deshalb in keiner Weise zu die Fachkenntnisse der SPD und die feste Absicht von Herrn Rudolph, im Falle seiner Wahl, das Tempolimit einzuführen, in Frage zu stellen. In diesem Zusammenhang möchten wir nicht unerwähnt lassen, dass für generelle Geschwindig-keitsbeschränkungen auf Autobahnen in der Regel der Bund zuständig ist. Die Landes-verkehrsminister können aber unter bestimmten Bedingungen auf Straßen die unter der Hoheit des Bundes stehen, auch Geschwindigkeitsbeschränkungen einführen, etwa bei:
1. Besonderen Sicherheitsproblemen
2. Lärmproblemen
3. Emissionsproblemen