SPD Fernwald
Manfred Riedl
Anneröder Straße 12
35463 Fernwald
SPD begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – Schwarz-Grün muss Konsequenzen ziehen
„Das ist ein Sieg für die Gleichberechtigung aller Religionen und eine längst überfällige Anerkennung der Realität!“ Mit diesen Worten begrüßte der sozial- und integrationspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Gerhard Merz die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot für Lehrerinnen muslimischen Glaubens. Merz setzt sich seit langem für eine Aufhebung dieser diskriminierenden Regelung ein. „Mit dieser Entscheidung wird eine schwerwiegende Diskriminierung muslimischer Frauen im Berufsleben weitgehend beseitigt und der einseitigen Bevorzugung von Ausdrucksformen christlich-jüdischer Religiosität ein Riegel vorgeschoben. Gerade darin erweist sich die weltanschauliche Neutralität des Staates“, erklärte Merz. Diese werde nicht dadurch gefährdet, dass einzelne Lehrerinnen und Lehrer ihre religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen auch durch Tragen entsprechender Symbole und Kleidungsstücke deutlich machten. Eine ‚Missionierung‘ oder ‚Agitation‘ – gleich welcher Art – bleibe natürlich nach wie vor zu Recht ausgeschlossen.
„Dass von muslimischen Lehrerinnen mit Kopftuch eine solche Gefahr in besonderem Maße ausgehen könnte, ist schon immer eher Ausdruck islamophober Angstzustände als von nüchternen Wahrnehmung der Realität gewesen. Mit der Lebensrealität junger muslimischer Frauen, die ein Lehramtsstudium aufnehmen oder aufnehmen wollen, hatte und hat das nichts zu tun. Gerade diese zeichnen sich durch ein besonderes Maß an Weltoffenheit aus“, erklärte Merz weiter. Erfreulicherweise werde das gerade auch von der jüngeren Generation und insbesondere auch von Schülerinnen und Schülern so gesehen, wie eine gleichzeitig veröffentliche Studie der Humboldt-Universität belege.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betreffe im Ergebnis auch die hessische Regelung. Das pauschale Kopftuchverbot und die Privilegierung christlich-jüdischer Symbole seien verfassungsrechtlich unhaltbar geworden. Merz forderte die schwarz-grüne Koalition auf, zügig die notwendigen Konsequenzen zu ziehen und eine verfassungsgemäße Neuregelung vorzulegen. „Nachdem sich Schwarz-Grün im Koalitionsvertrag um dieses Thema herumgedrückt hat, muss die Koalition jetzt im Lichte der Entscheidung Position beziehen“, sagte Merz. „Zur Erinnerung: die CDU hat das Kopftuchverbot 2004 gegen alle anderen Fraktionen einschließlich der Grünen mit ihrer damaligen absoluten Mehrheit durchgesetzt.“
Merz erinnerte daran, dass die SPD-Fraktion inzwischen mehrfach gefordert habe, das Kopftuchverbot für Lehrerinnen zu evaluieren, zuletzt erst vor wenigen Tagen im Anschluss an ein Gespräch mit Vertretern muslimischer Verbände in Gießen. „Neben der verfassungsrechtlichen bedeutsamen Stärkung des Schutzes der Religionsfreiheit dürfte das Urteil auch beträchtliche integrationspolitische Wirkung entfalten, da von ihm ein starkes Signal der Gleichbehandlung und der gleichen Teilhabemöglichkeiten ausgeht. Gerade in diesem Sinne war das grundsätzliche Kopftuchverbot kontraproduktiv. Man kann nicht auf der einen Seite wie die Bundeskanzlerin sagen, der Islam gehört zu Deutschland, und gleichzeitig pauschal Lehrerinnen das Kopftuch verbieten. Das Gericht hat das sehr klug abgewogen und die Grundsätze aber auch deren Grenzen klar formuliert. Jetzt muss der Landesgesetzgeber die notwendigen Veränderungen vornehmen.“