Verwaltungsgericht Gießen schafft Rechtssicherheit

In einem vielbeachteten Urteil hat das VG Gießen am 20.3.14 (8 K 2648/13.GI) die Klage der Fraktion B 90/Die Grünen sowie deren Fraktionsvorsitzenden Sylvia Voigt gegen den Gemeindevorstand Fernwald im Wesentlichen abgewiesen. Die Klägerin – unterstützt durch ihren selbst dem Gemeindevorstand angehörenden Ehemann, dessen Verhandlungsteilnahme auf Klägerseite erst vom Vorsitzenden Richter unterbunden werden musste – verfolgte im Kern das Ziel, den Gemeindevorstand dazu zu verurteilen, zukünftig die schriftlich zu beantwortenden Fragen der Grünen zur Fragestunde der Gemeindevertretersitzungen innerhalb von zwei Wochen nach der Sitzung vollständig zu beantworten.
Dem folgte das VG nicht. Die Klage der Fraktionsvorsitzenden Voigt sei mangels Rechtsschutzbedürfnis bereits unzulässig. Die Fraktion selbst habe keinen Anspruch auf Beantwortung der Fragen innerhalb einer bestimmten Frist. Vielmehr komme dem Bürgermeister hinsichtlich des Zeitpunktes der Beantwortung ein erheblicher Ermessensspielraum zu. Außerdem betonte das Gericht, dass die HGO keine formelle Begründungspflicht des Bürgermeisters kenne. Auch stehe der Fraktionsvorsitzenden Voigt ein Recht auf Beantwortung allgemeiner Fragen wie beantragt nicht zu.
Das VG ließ keinen Zweifel daran, dass die Klägerin ihre Kompetenzen zu beachten habe. Eine Übernahme des „operativen Geschäfts“, so der Vorsitzende ausdrücklich, sei unzulässig.