Wohnraumförderungsgesetz von Schwarz-Grün ist unzulänglich

Als „zu kurz gesprungen und in zentralen Punkten nicht problemlösend“ hat der sozialpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfaktion Gerhard Merz den von CDU und Grünen eingebrachten Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Hessen bezeichnet. „Wer sozialen Wohnungsbau fördern will, muss eine klare Priorität für den Mietwohnungsbau setzen. Eine Gleichstellung der Mietwohnbauförderung mit der Förderung von privatem Wohnungsbau wird den Problemen vor allem in den Städten in Hessens nicht gerecht. Dies ist ein typischer Formelkompromiss der Koalition, die damit gegen besseres Wissen die falschen Signale setzt“, sagte Merz.
„Nach dem letzten von der Hessischen Landesregierung vorgelegten Wohnungsbaubericht gibt es in Hessen 2,9 Millionen Wohnungen. Etwa die Hälfte entfällt auf Wohngebäude mit drei und mehr Wohnungen. Das heißt, dass mehr als die Hälfte aller Wohnungen in Hessen Mietwohnungen sind, weil viele der Einliegerwohnungen in Häusern mit zwei Wohnungen auch vermietet sind.
Obwohl die Zahl der Wohnungen seit 1990 kontinuierlich zugenommen hat, erfolgt diese Zunahme seit Auslaufen der großen, von der SPD initiierten Programme Ende der 1990er Jahre immer langsamer und bleibt damit hinter dem Bedarf durch kleiner werdende Haushalte zurück. Zwischen 1990 und 2000 wurden jährlich noch 30.000 Wohnungen neu gebaut, 2009 waren es nur noch 10.000. Damit korrespondierend ist seit 1994 die Bautätigkeit zurückgegangen. Sie erreichte mit 11.000 genehmigten Wohnungen in 2009 einen Tiefstand“, so der SPD-Politiker.
Nach dem Wohnungsbaubericht existierten im Jahr 2009 in Hessen 132.000 sozialgebundene Wohnungen. Dabei sei seit 1991 die Zahl der Sozialwohnungen kontinuierlich zurückgegangen.
Der Gesetzentwurf der Koalition gehe an dieser realen Problemlage vollkommen vorbei. Die SPD vermisse im Gesetz klare Aussagen zur Finanzierung dessen, was dort angekündigt werde. „Wir fordern die Koalition auf, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Anzahl der jährlich zu fördernden Sozialwohnungen in dieser Legislaturperiode zu verdoppeln und dafür die finanziellen Voraussetzungen zu schaffen“, sagte Merz.
So könne man im Sondervermögen der WI Bank einen klaren Schwerpunkt setzen. Die Landesregierung könne die Kompensationsmittel des Bundes, die nach Ansicht der SPD verbindlich für den Wohnungsbau ausgegeben werden sollten, im Rückfluss der Darlehen in das Sondervermögen der WI Bank zurückführen und somit das Sondervermögen aufstocken
Ferner kritisierte Merz, dass die Bindungsdauer für Sozialwohnungen nicht wieder auf 10 Jahre verlängert werde. Zudem fehlten verbindliche Regelungen für die Erhöhung der Einkommensgrenzen. „Die SPD schlägt daher erneut vor, Einkommensgrenze für Einpersonenhaushalte auf 17.000 Euro, für Zweipersonenhaushalte auf 25.000 Euro anzuheben.
„Wir begrüßen, dass der studentische Wohnungsbau einen weiteren Impuls bekommen soll. Wir haben in Hessen einen Bedarf von zusätzlich 10.000 Wohnungen für Studierende in den unteren Preissegmenten und wir werden sehr genau hinschauen, ob sie dieses Ziel mit den beschriebenen Mitteln erreichen“, so Merz.