Anhörung zu Kita-Gesetzen//Gerhard Merz: Breite Zustimmung für SPD-Gesetzentwurf

Gerhard Merz: Breite Zustimmung für SPD-Gesetzentwurf

Der sozial- und familienpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Gerhard Merz, hat nach der Auswertung der schriftlichen Stellungnahmen zu den beiden konkurrierenden Gesetzentwürfen für den Kita-Bereich eine eindeutige Präferenz für den Entwurf seiner Fraktion festgestellt.

Merz sagte dazu am Dienstag in Wiesbaden: „Die Fachwelt beurteilt unseren Gesetzentwurf als den eindeutig Besseren, weil er Gebührenfreiheit, Qualitätsverbesserung und zuverlässige Finanzierung in klaren, transparenten Regelungen zusammenfasst. Im Gegensatz zu Schwarzgrün setzen wir auf vollständige Gebührenfreiheit für alle Altersgruppen und für alle Betreuungszeiten. Im Gegensatz zu Schwarzgrün verbessert unser Gesetzentwurf die Qualität der pädagogischen Arbeit und die Arbeitsbedingungen in den Kitas deutlich. Im Gegensatz zu Schwarzgrün erreichen wir mit unserem Gesetzentwurf eine deutliche höhere, dynamische und zukunftssichere Förderung durch das Land und gleichzeitig ein  unbürokratisches, den realen Verhältnissen in den Einrichtungen entsprechendes Förderverfahren. Das registrieren die kommunalen und freien Träger sehr genau. Das nehmen aber auch Elternvertretungen und Gewerkschaften war, auch aus der Wissenschaft erfahren wir viel Zuspruch für unseren Ansatz.“

Merz zeigte sich zuversichtlich, dass die mündliche Anhörung der beiden Gesetzentwürfe, die am kommenden Donnerstag ab 14.00 Uhr im Hessischen Landtag stattfinden wird, die Vorteile des SPD-Entwurfs ebenfalls deutlich machen werde. „Wir gehen von einer langen Anhörung aus, es gibt viel Resonanz. Wir werden die Chance nutzen, um darauf hinzuweisen, dass der SPD-Gesetzentwurf auf den Dreiklang von Gebührenfreiheit, Qualitätsverbesserung und höherer Landesförderung setzt. Gerade die Einführung von Zuschlägen für die so genannte mittelbare pädagogische Arbeit, zum Beispiel Elterngespräche, Vor- und Nachbereitung und die Leitungstätigkeit vermittelt den Fachkräften Erleichterung und größere Wertschätzung ihrer Arbeit. Wir verbessern damit nicht nur die Arbeitsbedingungen für das Personal, wir sorgen damit auch für bessere Startchancen für die Kinder“, so Merz.

Darüber hinaus seien im SPD-Gesetzentwurf noch eine Reihe weiterer wichtiger Veränderungen vorgesehen. So würden zum Beispiel die Standards für die Betreuung von Kindern mit Behinderung im Gesetz verankert, was die Fachwelt seit langem fordere. Die SPD strebe auch die Einführung einer Landeselternvertretung der Kindertagesstätten an. Abgeschafft werde die Verrechnung von Gebühren zwischen Kommunen, wenn ein Kind eine Einrichtung in einer Nachbargemeinde besuche. „Diese Regelung hat zu viel Ärger geführt. Wenn wir die Landesförderung deutlich erhöhen und wieder zur Gruppenförderung zurückkehren, ist diese „Abrechnerei“ entbehrlich“, stellte Merz fest.

Zum Hintergrund:

Im Dezember 2017 hatte zunächst die SPD-Fraktion (Drucksache 19/5467), dann die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 19/5472) jeweils einen Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches eingebracht. Die erste Lesung erfolgte im Dezember-Plenum.

Am 8.März 2018 findet ab 14.00 Uhr im Hessischen Land die öffentliche Anhörung statt. Daran können Interessierte als Zuhörende teilnehmen, erforderlich ist lediglich der Personalausweis.

 

Gerhard Merz, MdL

Sozial- und familienpolitischer Sprecher

der SPD-Landtagsfraktion

 

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